Montag, 09. Dezember 2024
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Katastrophenschutz

Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziellen organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben

Unsere Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes in Stichpunkten:

  • Hilfeleistungskontingente für Länderübergreifende Katastrophenhilfe
  • Einsatz der Feuerwehr bei BSE / Maul- und Klauenseuche / Vogelgrippe / Pandemien und Schweinepest
  • Einrichtung von Dekon – Stellen
  • Messungen bei atomaren und chemischen Schadensfällen
  • Einrichtung von Notfallstationen nach Störfällen in kerntechnischen Anlagen
  • Ausgabe und Verteilung von Jodtabletten bei Störung kerntechnischer Anlagen
  • Warnung der Bevölkerung
  • Klimawandel – Hochwasser, Eindämmung von Überschwemmungen
  • Klimawandel –Sturm und Schneeeinsätze (Bay. Wald, Ork. Kyrill)
  • Großbrände im Katastrophenfall als Beispiel (Raffineriebrand, Waldbrand Bad-Reichenhall)
  • Terrorgefahren

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