Donnerstag, 12. Dezember 2024
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Maskenpflicht in Bayern, auch für die Feuerwehr ein wichtiges Thema

Ab dem 27.04.2020 muss in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr ein sogenannter Mund-Nasen-Schutz getragen werden um den Vorgaben der Pandemiebekämpfungsverordnungen der bayerischen Landesregierung nachzukommen.

Da wir als Feuerwehr bei unseren Tätigkeiten  permanent  mit Menschen in Kontakt kommen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, befinden sich auf den Fahrzeugen unserer beiden Löschzüge Einwegsets mit Masken und Schutzbrillen die im Einsatzfall genutzt werden.

Für den Alltag auf der Wache oder für Termine die sich nicht verschieben oder online durchführen lassen, haben einige Frauen unserer Kameraden wiederverwendbare Stoffmasken genäht. Diese bieten zwar nicht den gleichen Schutz wie die Masken der Schutzstufe FFP2 oder FFP3, sind jedoch zusammen mit der Einhaktung des Mindestabstandes von 1,5m ein adäquates Mittel einer möglichen Infektion vorzubeugen.

An dieser Stelle vielen Dank an die fleissigen Näherinnen für die Masken!

(FK)

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